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Verordnung über das Naturschutzgebiet „Nachtweid von Dauernheim“, Gemarkung Dauernheim der Gemeinde Ranstadt, Wetteraukreis vom 1. November 1978
StAnz. 47/1978, S. 2324
Größe ca. 75 ha

Bestandteil des FFH-Gebietes 5619-306 „Grünlandgebiete in der Wetterau“ und
des VR-Gebietes 5519-401 „Wetterau“

FFH = Flora-Fauna-Habitat-Richtlinie (Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen)

 VR = Vogelschutzgebiet / SPA-Gebiete /„Special Protected Areas“ (Erhaltung der wildlebenden Vogelarten)


Mit einer Größe von ca. 86 ha gehört die Nachtweid zu den größten  und wertvollsten Grünland-Schutzgebieten Hessens. Die Kernbereiche bieten für zum Teil europaweit gefährdete Tierarten ideale Lebensbedingungen. Es ist das bedeutendste Rallenbiotop Hessens sowohl hinsichtlich der Arten- als auch der Individuenzahl.

Für die Schutzwürdigkeit der Vegetation von Bedeutung ist der Austritt mineralsalzhaltigen Wassers in den durchwurzelten Horizonten, was zum Auftreten halophiler bzw. halotoleranter Pflanzenarten führt. Von 16 nachgewiesenen Arten der „Roten Liste Hessen“ stammen allein 6 von diesen flächenmäßig kleinen, salzbeeinflussten Standorten.

Die weit im Gebiet verbreiteten Großseggenriede weisen zwar keine botanischen Seltenheiten auf, stellen aber als großflächig naturbelassene Feuchtgebietsvegetation eine Besonderheit dar. Die Großseggenriede (und damit das Rallenbiotop) hängen in ihrem Bestand und ihrer Ausprägung entscheidend vom Wasserhaushalt ab.





Im NSG wurden zahlreiche Flächen gemulcht. Ziel: Herstellung von kurzrasigen Wiesenflächen für Kiebitz, Bekassine und Co.





Am Rande des Naturschutzgebietes "Nachtweid von Dauernheim" wurde noch im Dezember 2011 eine Beobachtungshütte errichtet. Das Grundstück gehört der Gemeinde Ranstadt. Die Planung erfolgte durch das Forstamt Nidda im Auftrag der Oberen Naturschutzbehörde Darmstadt. Kostenträger war das Land Hessen (NSG-Pflegemittel). Die Hütte hat eine Größe von 6,5 x 5,0 Meter. Geplant ist noch die Aufstellung eine Info-Tafel, die zur Zeit erstellt wird.

Am 24. Januar 2012 besichtigte die Bürgermeisterin der Gemeinde Ranstadt, Cäcilia Reichert-Dietzel, mit Mitarbeitern der Gemeinde die Beobachtungshütte.
(Fotos: Ralf Eichelmann)




Eiablage- und Überwinterungsbiotop






Grabenunterhaltung_Schlammpeitzger.pdf



Ausgangslage:

Große Teile des Naturschutzgebietes vernässen sehr stark. Insbesondere die Weideflächen konnten nur unzureichend beweidet und nur auf geringer Fläche ist eine Weidepflege möglich (Pferdemahd). 

Um die Wasserführung im Naturschutzgebiet zu gewährleisten, wurde der Heeggraben entkrautet.


Am 15. November 2010 konnten die Arbeiten begonnen werden. Der Mähkorb hatte eine Breite von 3 m. Seitens des Forstamtes wurden zwei Arbeitskräfte abgestellt, die das Mähgut absuchten.

Vom 15. bis 17. November 2010 wurde der Heeggraben auf einer Länge von ca. 1.400 m entkrautet (19 Stunden). Der Baggerführer achtete darauf, dass nicht in die „Schlammschicht“ eingegriffen wurde.

Insgesamt wurden 738 Schlammpeitzger aufgelesen und wieder in das Gewässer gesetzt. Die Schlammpeitzger waren zu 85 % größer als 12 cm (überwiegend zwischen 15 und 21 cm). Ca. 15% hatten eine Länge von rd. 7 cm. Verletzte Schlammpeitzger: 10 Stück, wobei es sich um „leichte“ Verletzungen handelte.

Nur wenige Fische brachte der Bagger ans Ufer. Das Mähgut wurde während des Einsatzes wiederholt abgegangen und die vorgefundenen Schlammpeitzger ins Wasser gesetzt. Das Absuchen wurde auch noch am 18. und 19. November 2010 durchgeführt.




Mahd mit Pferdegepann und Mähmaschine MF-Tech (2009 - 2011)